Jedoch orten beide als wahrscheinliche (Haupt-)Ursache dessen psychische Befindlichkeit: Dr. med. L.________ hält in seinem Bericht vom 25.06.2020 fest, dass der Straf- und Zivilkläger unter Schmerzen cervikal sowie im Bereich des linken Hemithoraxes leide, dabei aber eine postsomatische Belastungsstörung mit stärkster Soziophobie, vegetativer Dystonie und allgemeiner grosser Angst im Vordergrund stehe. Er diagnostizierte eine schwere posttraumatische Belastungsstörung bei Status nach wiederholten tätlichen Angriffen.