529 Z. 7-9). 14.2.5 Zum physischen und psychischen Zustand des Straf- und Zivilklägers nach dem Vorfall sowie im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung Für die rechtliche Würdigung von Bedeutung und deshalb nachfolgend zu thematisieren ist der psychische und physische Zustand des Straf- und Zivilklägers nach dem Vorfall sowie zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung. Diesbezüglich liegen insbesondere die Aussagen des Straf- und Zivilklägers sowie die Arztberichte und die beiden Berichte der behandelnden Psychologin vor (pag. 39 ff., pag. 48, pag. 162 ff.