Seine Aussagen gegenüber der Polizei präzisierte er damals dahingehend, er gehe nur deshalb davon aus, dass es sich um einen Baseballschläger gehandelt habe, weil er diesen Baseballschläger bei der Polizei gesehen habe. Beim Vorfall selber habe er keinen Baseballschläger gesehen (pag. 61 Z. 212-214). Die Farbe des Gegenstands hat er als schwarz wahrgenommen, konnte es aufgrund der Dunkelheit aber nicht sicher sagen. Die Länge schätzte er auf ca. einen Meter. Zum Material konnte der Straf- und Zivilkläger nichts sagen (pag. 60 Z. 191-204). Der «Stecken» sei gerade gewesen (pag. 61 Z. 207).