1 der Anklageschrift umschriebenen Verletzungen erlitt, namentlich eine Schwellung an der Schulter und eine Hautverfärbung mit Schwellung am Rücken sowie eine posttraumatische Belastungsstörung und eine schwere, nunmehr mittelgradige depressive Episode (pag. 41 f.; pag. 162 f.; pag. 171; pag. 252). Aufgrund der körperlichen Verletzungen wurde der Privatkläger im J.________ am 02.03.2020 untersucht, ein MRI der Wirbelsäule durchgeführt und danach wieder entlassen (pag. 162 ff.). Er wurde vom 02.03.2020 bis am 06.03.2020 zu 100% krankgeschrieben (pag.