Als Eventualanklage wird dem Beschuldigten, ebenfalls unter Ziff. I.1. der Anklageschrift vom 19. Februar 2021, eine versuchte schwere Körperverletzung durch folgendes Vorgehen vorgeworfen (pag. 210): Begangen am 02.03.2020 um ca. 05:45 Uhr auf dem Besucherparkplatz des Campingplatzes in F.________ (Ort), E.________(Strasse), zum Nachteil von C.________, indem der Beschuldigte mit einem ca. 1 m langen, harten Gegenstand eine Schlagbewegung in Richtung des Kopfes des Opfers machte, als er hinter dem Opfer stand; er verfehlte den Kopf des Opfers, weil dieses seinen Kopf zur Seite zog.