10. Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Ziff. I.1 der Anklageschrift vom 19. Februar 2021 wird dem Beschuldigten eine schwere Körperverletzung durch folgendes Vorgehen vorgeworfen (Hauptanklage; pag. 209 f.): Begangen am 02.03.2020 um ca. 05:45 Uhr auf dem Besucherparkplatz des Campingplatzes in F.________ (Ort), E.________(Strasse), zum Nachteil von C.________, indem der Beschuldigte mit einem ca. 1 m langen, harten Gegenstand eine Schlagbewegung in Richtung des Kopfes des Opfers machte, als er hinter dem Opfer stand; er verfehlte den Kopf des Opfers, weil dieses seinen Kopf zur Seite zog.