8. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das Urteil der Vorinstanz wurde sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft als auch vom Straf- und Zivilkläger nur teilweise angefochten. Durch die Kammer zu überprüfen sind der Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung, die bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, die Genugtuungs- und Schadenersatzforderung des Straf- und Zivilklägers, die sich aus diesen Überprüfungen ergebenden Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie die der Rechtskraft nicht zugängliche Verfügung über die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten.