II. A.________, geb. A.________1965, sei der versuchten schweren Körperverletzung z.N. von C.________, begangen am 02.03.2020 am Kirchrain in F.________(Ort) schuldig zu sprechen. III. A.________ (vgt.), sei in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten, unter Anrechnung der bereits ausgestandenen Polizeihaft von einem Tag sowie unter Gewährung des bedingten Vollzugs, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. 2. zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten.