6 3. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde (Ziff. II.2. des Urteils). 4. Die Verfügungen betreffend die Höhe der Kosten bzw. des Honorars gemäss Ziff. II. 3. sowie III und die Verfügungen sowie Ziff. V. getroffen wurden.