5.2 Anträge des Straf- und Zivilklägers Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete im Rahmen der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung namens und im Auftrag des Straf- und Zivilklägers folgende Anträge (pag. 561 f.; Hervorhebungen im Original): Die Berufung sei gutzuheissen und: 1. Der Beschuldigte A.________, vgt., sei schuldig zu sprechen, der vollendeten schweren Körperverletzung gemäss Art. 122 Abs. 3 StGB, begangen am 2. März 2020 um ca. 05:45 Uhr auf