2. des Schuldspruchs wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen am 2. März 2020 am E.________(Strasse) in F.________(Ort); 3. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage; 4. der Verfügung, wonach A.________ die beschlagnahmte Waffe (Nunchaku) nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben und der beschlagnahmte Baseballschläger zur Vernichtung eingezogen wird. III. A.________ sei ausserdem schuldig zu erklären: