5. Anträge der Parteien 5.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete im Rahmen der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 559 f.; Hervorhebungen im Original): Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 3. August 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen