Hervorhebungen im Original): 1. Ziffer IV des Urteilsdispositivs: Insoweit dem Straf- und Zivilkläger C.________ lediglich eine Genugtuung in der Höhe von CHF 1'000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 2. März zugesprochen wurde. 2. Ziffer IV/1 des Urteilsdispositivs: Insoweit die Schadenersatzforderung des Straf- und Zivilkläger[s] C.________ abgewiesen wurde. 3. Ziffer IV/2 des Urteilsdispositivs: Insoweit die Genugtuungsforderungen der Straf- und Zivilklägers C.________ – soweit CHF 1’000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 2. März 2020 übersteigend – abgewiesen wurden.