2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt D.________ im Namen von C.________ (nachfolgend Straf- und Zivilkläger) am 5. August 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 334). Am 13. August 2021 meldete die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ebenfalls innert Frist Berufung an (pag. 337). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 28. September 2021 (pag. 342 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 396 ff.).