8. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit undatierter, am 20. Januar 2021 beim Obergericht des Kantons Bern eingegangener Eingabe Beschwerde (pag. 1). Er verlangt sinngemäss die Aufhebung des Entscheides der SID sowie eine Prüfung seines Anliegens in der Sache. 9. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer mit Verfügung vom 21. Januar 2021 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert 20 Tagen eine Stellungnahme sowie die Vorakten einzureichen (pag. 7 ff.).