4. Mit auf den 23. November 2020 datierter und persönlich am 27. November 2020 überbrachter Eingabe erhob der Beschwerdeführer gegen die Aufgebotsverfügung vom 16. Oktober 2020 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend SID) und beantragte die «Verschiebung des Vollzugs auf den 21. Dezember 2020» sowie die «Abtrennung der Kleinstrafen für die verschiedenen Jahre und deren separater Vollzug» (Akten SID, 2020.SIDGS.848, pag. 005).