31.3. Widersprüchlicher gleicher Sachverhalt Mit Strafbefehl vom 6. August 2021 erklärte die Staatsanwaltschaft die Gesuchstellerin wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen begangen in Bern, Waisenhausplatz, schuldig. Es soll sich folgender Sachverhalt zugetragen haben (BM.________):