10 det werde. Inhaltliche Mängel einer Entscheidung würden nur ausnahmsweise zur Nichtigkeit führen. Als Nichtigkeitsgründe würden vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht fallen. Die Nichtigkeit eines Entscheides sei jederzeit und von sämtlichen rechtsanwendenden Behörden von Amtes wegen zu beachten. Die Gesuchstellerin führe an, dass der dem Strafbefehl zugrundeliegende Art. 6a Covid-19