Die Polizei argumentiere diesbezüglich mit der Verhältnismässigkeit für einen Einsatz. Es scheine, dass die Sprache der Gewalt ernster genommen werde als ein friedlicher Protest. Es sei unvergleichlich einfacher, junge friedliche Menschen zu büssen, als gewaltbereite Rocker (pag. 73 f.). 24. Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft brachte in ihrer Stellungnahme zusammengefasst Folgendes vor: