In ihren Schlussbemerkungen brachte die Gesuchstellerin soweit relevant ihre Gründe für die Teilnahme an der Kundgebung «Klimastreik Sitzstreik» vor. Weiter seien keine Person weder physisch, psychisch noch materiell zu Schaden gekommen. Es habe auch keinen Vandalismus gegeben, kein Abfall sei liegen geblieben und der Verkehr sei nicht behindert worden. Die Gruppengrösse von fünf Personen sei im erlaubten Rahmen der damals aktuellen Covid19-Bestimmungen gewesen. Auch sei auf korrekte Distanz zwischen den Personen geachtet und die Maskenpflicht stets eingehalten worden.