9 revidierende Strafbefehl mit Entscheiden, die den gleichen Sachverhalt betreffen würden, in unverträglichem Widerspruch stehe. Mittlerweile seien nämlich in den gleichen Verfahren wegen Widerhandlung gegen die kantonale Covid-Verordnung durch Teilnahme an einer Kundgebung von mehr als 15 Personen im März und April 2021 in den letzten Monaten zahlreiche Einstellungen erfolgt, sowohl beim Regionalgericht Bern-Mittelland (wie etwa im Verfahren PEN.________) als auch von der Staatsanwaltschaft.