V Kundgebungen von mehr als 15 Personen verboten. Am 12. April 2021 sei beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Regierungsrat des Kantons Bern wegen der «Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden an politischen und zivilgesetzlichen Kundgebungen (Art. 6a Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie; Verlängerung vom 19. März 2021)» eingereicht worden. Wie der Mitteilung des Bundesgerichts vom 3. September 2021 entnommen werden könne, sei die Beschwerde gutgeheissen worden. Der Kanton Bern habe die Teilnehmerzahl nicht auf 15 Personen beschränken dürfen, die Regelung habe sich als unverhältnismässig erwiesen.