vielmehr sollen auch Dritte bzw. Passanten sowie Medien auf die jeweiligen Anliegen aufmerksam gemacht werden. Kundgebungen auf öffentlichem Grund würden daher ein wirksames Forum bieten, sich in der breiten Öffentlichkeit und den Massenmedien wirksam Gehör zu verschaffen. Insofern erfülle die Versammlungsfreiheit auch eine Ventil- sowie eine «Warn-, Kontroll- und Innovationsfunktion». Diese spielten vorliegend – auch mit Blick auf die zahlreichen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie verhängten Grundrechtseinschränkungen – eine besonders wichtige Rolle (E. 7.8.1.).