12. Mit Verfügung vom 1. Juni 2022 wurde den Parteien die Duplik zugestellt, der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und – unter Bekanntgabe der Zusammensetzung des Gerichts – der Entscheid der Kammer in Aussicht gestellt. Allfällige Schlussbemerkungen seien umgehend einzureichen (pag. 67 f.). 13. Mit Schreiben vom 4. Juni 2022 reichte die Gesuchstellerin Schlussbemerkungen ein (pag. 73 f.). 14. Vom Eingang der Schlussbemerkungen der Gesuchstellerin wurde mit Verfügung vom 16. Juni 2022 Kenntnis genommen und gegeben (pag. 77 f.). II. Ausgangslage