10. Von der Replik wurde mit Verfügung vom 3. Mai 2022 Kenntnis genommen und gegeben und der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft eine Kopie zugestellt. Der Generalstaatsanwaltschaft wurde die Gelegenheit gegeben, eine Duplik einzureichen (pag. 57 f.). 11. Die Generalstaatsanwaltschaft reichte mit Schreiben vom 17. Mai 2022 eine Duplik ein (pag. 63 f.).