5. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 reichte die Gesuchstellerin einen Nachtrag mit dem Antrag auf Aufhebung des Strafbefehls vom 6. August 2021 und der Einstellung des Strafverfahrens ein. Eventualiter sei die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen mit der Anweisung das Strafverfahren einzustellen. Sämtliche Gebühren und Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen (pag. 23 f.).