2. Die Zivilklage der Zivil- und Strafklägerin 2, E.________, wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für den Zivilpunkt werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 17 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 4 des DNA-Profil-Gesetzes).