10. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 5'260.50 (inkl. Auslagen und MwSt.) an den Strafkläger, G.________, für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. III. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.________ in der Zeit vom 24. Juli 2017 bis am 8. Februar 2018, Rechtsanwältin L.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: