7. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 13'858.75 (inkl. Auslagen und MwSt.) an die Straf- und Zivilklägerin 2, E.________, für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren. 8. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 5'613.85 (inkl. Auslagen und MwSt.) an die Straf- und Zivilklägerin 2, E.________, für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. 9. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 15'087.25 (inkl. Auslagen und MwSt.) an den Strafkläger, G.________, für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren.