3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 26'516.15 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf einen Pauschalbetrag von CHF 5'000.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 5. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 10'443.20 (inkl. Auslagen) an die Straf- und Zivilklägerin 1, C.________, für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren. 6. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 2'414.20 (inkl. Auslagen und MwSt.) an die Straf- und Zivilklägerin 1, C.________, für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren.