Rechtsanwalt F.________ macht oberinstanzlich mit Honorarnote vom 13. Juni 2023 einen Arbeitsaufwand von total 19 Stunden und Auslagen von CHF 82.50 zzgl. Mehrwehrsteuer geltend (pag. 1289 ff.). Der Aufwand der Position vom 13. Juni 2023 «Teilnahme an Hauptverhandlung» von 3.5 Stunden ist auf die effektive Dauer der Berufungsverhandlung um eine halbe Stunde zu erhöhen (pag. 1236; pag.