23. Entschädigungen der Straf- und Zivilklägerinnen und des Strafklägers 23.1 Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 433 Abs. 1 Bst. a StPO hat die Privatklägerschaft gegenüber der beschuldigten Person Anspruch auf angemessene Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren, wenn sie obsiegt. Das Obsiegen besteht im Regelfall in