Bei diesem Ausgang des Verfahrens ist dem Beschuldigten keine Entschädigung für die private Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________ vor Erteilung des amtlichen Mandats auszurichten (vgl. die geltend gemachten Leistungen im Berufungsverfahren zwischen dem 25. März 2021 und dem 5. April 2022 in der Höhe von CHF 2'410.86 [pag. 1295]).