1266) resultiert eine Erhöhung der Position vom 13. Juni 2023 mit einem geltend gemachten Aufwand von 3.33 Stunden um 40 Minuten, wobei diese Dauer beim Aufwand der Positionen vom 14. Juni 2023 «Urteilseröffnung mit Nachbesprechung Klient» mit der effektiven Dauer der Urteilseröffnung (pag. 1266) und einer angemessenen Kürzung der Nachbesprechung mit dem Klienten wieder abgezogen wird. Demnach sind die Aufwände und Auslagen antragsgemäss zu entschädigen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 6'291.10 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.____