Mit Honorarnote vom 14. Juni 2023 macht Rechtsanwalt B.________ einen Aufwand von 29.06 Stunden und Auslagen von CHF 29.30 zzgl. Mehrwehrsteuer für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten geltend (pag. 1295). Angesichts der effektiven Dauer der oberinstanzlichen Hauptverhandlung von rund 4 Stunden (pag. 1236; pag. 1266) resultiert eine Erhöhung der Position vom 13. Juni 2023 mit einem geltend gemachten Aufwand von 3.33 Stunden um 40 Minuten, wobei diese Dauer beim Aufwand der Positionen vom 14. Juni 2023 «Urteilseröffnung mit Nachbesprechung Klient» mit der effektiven Dauer der Urteilseröffnung (pag.