19. Subsumtion Die Straf- und Zivilklägerin 1 beantragte mittels schriftlicher Anträge wie vor der Vorinstanz (pag. 771 f.) auch im oberinstanzlichen Verfahren die Verurteilung des Beschuldigten, die Gutheissung der Zivilklage dem Grundsatz nach und den Verweis auf den Zivilweg für die vollständige Beurteilung der Forderungen. Es wurde auf die Begründung der Zivilklage anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen und diese vollumfänglich bestätigt (pag. 1153). Die Straf- und Zivilklägerin 2 beantragte ihrerseits wie bereits im erstinstanzlichen Verfahren (pag.