56 Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Weiter wird der Beschuldigte verurteilt zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 13'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. V. Zivilpunkt 18. Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Ausführungen zur Adhäsionsklage, zum Schadenersatz und zur Genugtuung kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 907 f., S. 84 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).