Die Legalprognose kann unter diesen Umständen insgesamt als gut bezeichnet werden und es bestehen begründete Aussichten, dass sich der Beschuldigte durch einen teilweise gewährten Strafaufschub im Hinblick auf sein zukünftiges Legalverhalten positiv beeinflussen lässt, so dass der teilbedingte Vollzug gewährt werden kann. Das Verschulden des Beschuldigten bewegt sich hinsichtlich der Gefährdung des Lebens, der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung und jedenfalls der fahrlässigen schweren Körperverletzungen zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerinnen im mittelschweren Bereich.