Der Beschuldigte lebt alleine in geordneten Verhältnissen und arbeitet Vollzeit. Die Legalprognose kann unter diesen Umständen insgesamt als gut bezeichnet werden und es bestehen begründete Aussichten, dass sich der Beschuldigte durch einen teilweise gewährten Strafaufschub im Hinblick auf sein zukünftiges Legalverhalten positiv beeinflussen lässt, so dass der teilbedingte Vollzug gewährt werden kann.