1245, Z. 6). Auch ist zu berücksichtigen, dass die Vorstrafe aus dem Jahre 2015 datiert und damit bereits einige Zeit zurückliegt. Unter Berücksichtigung der schwerwiegenden Konsequenzen des Unfalls, die auch das Leben des Beschuldigten verändert haben, ist nicht zu erwarten, dass er in der Zukunft erneut in dieser Art delinquieren wird. Der Beschuldigte lebt alleine in geordneten Verhältnissen und arbeitet Vollzeit.