Ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe (analog Art. 36 Abs. 1 aStGB). Die Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten ist um die Geldstrafe von 150 Tagessätzen, d.h. im Umfang von 5 Monaten, zu reduzieren. Der Beschuldigte ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten und einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 13'500.00, zu verurteilen.