1164), weshalb sich keine Unterstützungsabzüge rechtfertigen. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25% resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 90.00. 16.4 Fazit Da vorliegend das Verschlechterungsverbot zu beachten ist (vgl. E. I.6. hiervor) und im Vergleich zur Vorinstanz für die fahrlässige einfache Körperverletzung eine Geldstrafe anstatt einer Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, darf die Anzahl der Tagessätze die vormalig hierfür festgesetzte Freiheitsstrafe nicht überschreiten (LIE- BER, in: DONATSCH/LIEBER/SUMMERS/WOHLERS (Hrsg.), Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO, 3. Aufl. 2020, N. 14 zu Art.