53 Gesicht, die eine Operation bedingte und sichtbare Narben hinterliess. Obwohl sich die Verletzung nicht auf die berufliche Betätigung der Strafklägers auswirkte und ihn im Alltag nicht einschränkt, bedeutet sie eine nicht nur vorübergehende Entstellung im Gesicht. Das Ausmass der Rechtsgutverletzung wiegt in casu schwer, zumal die Verletzung des Strafklägers angesichts ihrer Intensität nahe an einer schweren Körperverletzung liegt. Betreffend Art und Weise der Herbeiführung/