Die VBRS-Richtlinien führen bei der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung folgenden Referenzsachverhalt mit einer Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten auf (S. 46): «Der Täter verliert bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung und verpasst dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht. Dieses erleidet einen Nasenbeinbruch. Ambulante Behandlung im Spital und drei Tage Arbeitsunfähigkeit.» Vorliegend sind die Verletzungen im Gesicht der Strafklägers schwerer ausgefallen, als im Referenzsachverhalt. Der Strafkläger erlitt eine multiple Rissquetschwunde im