1239, Z. 43 ff.). Trotz gewisser Defizite im Erinnerungsvermögen und den sprachlichen Fähigkeiten ist er nicht in einer Weise gesundheitlich eingeschränkt, die ihn als besonders empfindlich erscheinen liesse. Die Täterkomponenten wirken sich im Umfang von 4 Monaten strafmindernd aus. 15.6 Fazit Strafmass Unter Berücksichtigung der Täterkomponenten resultiert eine Gesamtfreiheitsstrafe von 50 2/3 Monaten Freiheitsstrafe.