Obwohl der Unfall beim Beschuldigten in gesundheitlicher, finanzieller und geschäftlicher Hinsicht eine einschneidende Veränderung bedeutet hat, wie die Verteidigung vorbringt (pag. 1257), so kann von einer besonderen Strafempfindlichkeit selbst unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Situation nicht gesprochen werden. Auch von der im Juni 2022 durchgeführten Operation aufgrund eines Aortenaneurysmas (pag. 1042 ff.) hat sich der Beschuldigte zwischenzeitlich erholt und diese zeitigt keine Nachwirkungen (pag. 1239, Z. 43 ff.).