1242, Z. 21 ff.). Auch die neurologische Stellungnahme vom 18. September 2021 attestiert dem Beschuldigten anhaltende neuropsychologische Defizite, die partiell durch technische Hilfsmittel und Delegieren von Aufgaben kompensierbar seien (pag. 941). Obwohl sich der Beschuldigte gemäss seinen Angaben an die Probleme mit dem Erinnerungsvermögen gewöhnt hat, haben diese dazu geführt, dass er seine R.________(Lokal) verkaufte. Es sei nicht mehr gegangen (pag. 1240, Z. 20 ff., Z. 31). Der Unfall beeinträchtigte mithin auch sein Leben erheblich und die Folgen wirken sich nach wie vor aus.