Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Beschuldigte noch verheiratet, lebte jedoch getrennt von seiner Ehefrau (pag. 144, Z. 115 f.). Nach dem Unfall lebte er bei einer Kollegin in AW.________ (Ortschaft), da er noch nicht selbstständig wohnen konnte (pag. 131, Z. 47 f.). Im Rahmen der Hauptverhandlung gab der Beschuldigte schliesslich zu Protokoll, geschieden zu sein und aktuell alleine zu wohnen (pag. 720, Z. 38). Der Beschuldigte ist Vater von zwei Töchtern, AX.________, geb. ________ (Datum), und AY.________, geb. ________ (Datum), welche zum Zeitpunkt der entsprechenden Einvernahme beide in K.________(Kanton) lebten (pag. 203).