15.3.3 Fazit Tatverschulden und Asperation Für die fahrlässige Körperverletzung der Straf- und Zivilklägerin 1 erachtet die Kammer 14 Monate Freiheitsstrafe als verschuldensangemessen. Vorliegend sind im Vergleich zur Gefährdung des Lebens unterschiedliche Rechtsgüter betroffen, demnach werden praxisgemäss 2/3, somit 9 1/3 Monate, zur Einsatzstrafe asperiert. 15.4 Fahrlässige schwere Körperverletzung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin 2 15.4.1 Objektive Tatschwere Die Straf- und Zivilklägerin 2 ihrerseits erlitt die hiervor ausgeführten Verletzungen (E. II.8.3.3.5. hiervor).