Mit Blick auf andere mögliche Vorgehensweisen ist das Tatverschulden des Beschuldigten innerhalb des Strafrahmens und im Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen als mittelschwer einzustufen. Die Kammer erachtet hierfür eine Einsatzstrafe von 28 Monaten Freiheitsstrafe als angemessen. 15.2 Qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung 15.2.1 Objektive Tatschwere Geschütztes Rechtsgut der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung ist die Sicherheit im Strassenverkehr bzw. Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer.